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    Was ändert sich für Pharmaunternehmen?
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    Branche & Markt

    Was ändert sich für Pharmaunternehmen?

    Die neue Verpackungsverordnung der Europäischen Union setzt europaweite Standards für eine nachhaltige Verpackungswirtschaft. Was kommt auf die Pharmaunternehmen zu?
    Veröffentlicht
    07. März 2025
    Lesezeit
    4 Minuten
    Rubrik
    Branche & Markt

    Die neue Verpackungsverordnung der Europäischen Union soll in den kommenden Jahren die gesamte Verpackungsbranche verändern. Die Regulierung setzt europaweite Standards für eine nachhaltige Verpackungswirtschaft und wird ab dem dritten Quartal 2026 verbindlich gelten. Was kommt nun auf die Pharmaunternehmen zu?

    Die europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG regelt seit fast 30 Jahren das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Verwertung von Verpackungen in der Europäischen Union. In Deutschland wird sie aktuell vom Verpackungsgesetz (VerpackG) umgesetzt. Seit dem 11. Februar 2025 ist nun die neue Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) auf EU-Ebene in Kraft. Die PPWR ist Bestandteil des European Green Deals sowie des neuen EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft. Sie ist nach Auslaufen aller Übergangsfristen sofort in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig und bedarf nicht mehr der vorhergehenden Umsetzung in lokale Gesetze und Verordnungen der Länder. Die Bestimmungen der Verordnung gelten ab dem 12. August 2026 verbindlich für alle in der Europäischen Union in Verkehr gebrachten Verpackungen und alle Verpackungsabfälle, unabhängig von der Art der Verpackung oder dem verwendeten Material. Das bedeutet, die Verordnung ist für Unternehmen aller Branchen, darunter auch die Pharmabranche relevant.

    Worauf müssen Unternehmen achten?

    Mit Inkrafttreten der neuen Verpackungsverordnung gibt es einige wichtige Vorgaben für Verpackungen. So werden z. B. Gefahrstoffe wie Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom in Verpackungsmaterialien beschränkt. Die Grenzwerte für diese Stoffe liegen kumulativ bei maximal 100 mg/kg. Für Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, wurden zudem Grenzwerte für PFAS festgelegt, die ab 2026 gelten. Zu den wichtigsten Punkten in der neuen Verordnung zählen die Vorgaben zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen. Die EU-Kommission wird bis 2028 Kriterien und Leistungsmerkmale für eine recyclinggerechte Gestaltung festlegen und bis 2030 Methoden zur Bewertung von Recyclingfähigkeit im großen Maßstab entwickeln. Zu den neuen Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zählen: ein Mindestanteil von 70 % recycelbarer Materialien ab dem 1. Januar 2030, die Eignung für großmaßstäbliches Recycling ab dem 1. Januar 2035 und eine recyclinggerechte Gestaltung von mindestens 80 % ab dem 1. Januar 2038 (Quelle: www.verpackungsgesetz.com).

    Erstmals Akteure definiert

    Erstmals werden durch die PPWR auch die Akteure, die neue Verpackungen in der EU in Verkehr bringen und Altverpackungen zurücknehmen, und ihre Rolle eindeutig definiert. So unterscheidet die Verordnung in „Hersteller“ und „Erzeuger“. Erzeuger ist eine natürliche oder juristische Person, die die Verpackungen oder ein verpacktes Produkt fertigt oder unter eigenem Namen oder eigener Marke entwickeln und fertigen lässt. Dagegen wird ein Unternehmen zum Hersteller, indem es Verpackungen in Verkehr bringt, unabhängig davon, ob diese im eigenen Land oder international hergestellt werden. Beispiel: ein Pharmaunternehmen, das nicht nur die Medikamente, sondern auch deren Verpackung z. B. in Indien herstellen lässt und in der EU vertreibt. Der Begriff „Hersteller“ umfasst die erweiterte Herstellerverantwortung und bezieht sich insbesondere auf den zweiten Lebensabschnitt der Verpackungen nach deren Inverkehrbringen in einem Mitgliedstaat. Dies schließt die Entsorgung und das Recycling ein, die durch die Hersteller organisiert werden müssen.

    Pharma

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    Kreislaufwirtschaft – mehr Zeit für Pharmahersteller

    Der beste Verpackungsabfall ist aber nach wie vor der, der erst gar nicht entsteht. Deshalb sieht die neue PPWR die Abschaffung vieler Verpackungsformen wie Einwegverpackungen oder Miniverpackungen vor. Wiederverwendbare und nachfüllbare Verpackungslösungen sollen dagegen gefördert werden. Wo Einwegverpackungen notwendig sind, will die EU, dass geschlossene Recyclingkreisläufe entstehen bzw. rasch deutlich ausgebaut und ausgeweitet werden. Idealerweise sollen bis 2030 alle Verpackungen auf dem EU-Markt so gestaltet sein, dass sie wirtschaftlich recycelt werden können, wobei durch die Festlegung verbindlicher Anteile an Rezyklaten der Bedarf an Primärrohstoffen verringert werden soll.

    Pharmaverpackungen sind demnach von den Verschärfungen der Verpackungsverordnung massiv betroffen. Wiederverwendbare und nachfüllbare Lösungen werden in diesem Bereich nur sehr selektiv möglich sein, denn die Verpackungen müssen die sensiblen und hohen Anforderungen an Hygiene, Sterilität, Stabilität und physikalische Schutzfunktionen erfüllen. Aber auch die vollständige Recycelbarkeit der Verpackungen in einem Zeitraum von gut zehn Jahren zu erreichen ist eine extreme Herausforderung. Nicht alle Verpackungsunternehmen können Blister und Trays ohne Weiteres auf gut recycelbare Monostofflösungen umstellen oder biologisch abbaubare Materialien einsetzen. Selbst der Einsatz von Kunststoffen, die aus recyceltem Kunststoff produziert wurden, hat oft regulatorische Grenzen. In Artikel 7 der PPWR wurden daher bestimmte Verpackungen erforderlichenfalls erst einmal ausgenommen und der Termin zur Einhaltung der Regularien bis zum 1. Januar 2040 verlängert.

    Die Branche ist jedoch nicht untätig. Viele Hersteller von Pharmaverpackungen und Verpackungsmaschinen setzen bereits auf die Entwicklung und Verarbeitung nachhaltiger Verpackungsmaterialien. So bietet beispielsweise Uhlmann Blisterlinien, die Monomaterial-PP-Blister erzeugen können. Multivac stellte auf der Fachpack 2024 eine Verpackungslinie vor, die pharmazeutische Kombinationspackungen mit Spritze, Filter und Vial aus nachhaltiger Monofolie herstellt. Und Faller Packaging bietet All-Paper-Solutions für Arzneimittel und pharmazeutische Produkte als Sekundärverpackungen wie Faltschachteln oder Trays.

    Verpackungs- und Pharmabranche trifft sich in Mailand

    Die neue EU-Verpackungsverordnung wird sicherlich auch im Mai in Mailand ausführlich diskutiert werden. Auf der Ipack-IMA werden vom 27. bis 30. Mai 2025 in der Fiera Milano-Rho in acht Hallen führende Lösungen und Materialien für die Verarbeitung und Verpackung vorgestellt. Nur gut drei Monate nach dem Verkaufsstart waren bereits alle Plätze der Ausstellung vergeben. Das Programm umfasst Konferenzen und eingehende Analysen von Branchentrends. Trends speziell aus der Pharmabranche werden zur gleichen Zeit und am gleichen Ort auf der Pharmintech powered by Ipack-IMA ausgestellt. Die Veranstaltung, die sich auf Prozess- und Verpackungstechnologien und -lösungen für die Lifesciences-Industrie konzentriert, umfasst alle Komponenten der Wertschöpfungskette für die Welt der Pharmazeutika, Parapharmazeutika, Cosmeceutika, Ernährung, Biotechnologie, Reinräume und Medizinprodukte.

    www.prozesstechnik-online.de

    Daniela Held

    Redakteurin

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