Nach einem lang anhaltenden Prozess hat das European Directorate for the Quality of Medicines and Healthcare (EDQM) im April 2015 den Entwurf der neuen Ph. EUR Monographie (0169) für „Wasser für Injektionszwecke“ (WFI) veröffentlicht. Seit April 2017 ist nun auch das kalte Membranverfahren zur Herstellung von WFI neben der klassischen Destillation in Europa zugelassen.
Die letzte entscheidende Veränderung im Pharmawassermarkt brachte im Jahr 2002 die Monographie Nr. 1972: Damals wurde die Qualität „Water Highly Purified“ eingeführt und auch für den Final Rinse und andere hochsensible Applikationen zugelassen. Jetzt wird die Pharmawasseraufbereitung abermals vor neue Herausforderungen gestellt: WFI darf durch Umkehrosmose (RO) in Verbindung mit anderen Verfahrensschritten wie Elektrodeionisierung (CEDI) und der Ultrafiltration (UF) oder Nanofiltration (NF) produziert werden als vollwertige Alternative zur klassischen Destillation. Anbieter von Wasseraufbereitungsanlagen mit langjähriger Erfahrung in der Membrantechnik (RO; UF) wie Wilhelm Werner können jetzt ihre Kompetenz auch bei der Herstellung von WFI einbringen.
Regularien zur Herstellung von WFI
Die neue Monographie (0169) der Europäischen Pharmakopöe (Ph. EUR) nennt erstmalig alternative Aufbereitungsverfahren für WFI neben der Destillation. Dass mit den Verfahren RO, EDI, UF und NF eine Wasserqualität erzeugt werden kann, die noch weit über jener des WFI liegt, können Anbieter von Reinstwasseranlagen durch jahrzehntelange Erfahrung in der Halbleiterindustrie belegen. Die dort geltenden Anforderungen an maximale Keimzahlen und TOC-Werte sind deutlich strenger als die aktuellen Grenzwerte für WFI: Während in der Halbleiterindustrie Keimzahlen von 1 KBE/1000 ml und ein TOC von 1 ppb notwendig sind, schreibt die Ph. EUR für WFI Keimzahlen von 10 KBE/100 ml und einen TOC 500 ppb vor.
Aufgrund der einhergehenden Unsicherheit im Umgang mit der Änderung der Monographie wurden in einem Q&A-Dokument der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) ergänzend zur Monographie grobe Leitlinien für die technische Umsetzung einer WFI-Erzeugung gesetzt. Jedoch bieten Leitlinien lediglich richtungsweisende Verfahrensschritte, nicht aber Detailvorgaben über Betrieb und Monitoring einer Aufbereitungsanlage.
Bei der Aufbereitung von WFI stellt die Sicherheit des Patienten das oberste Gebot dar, weshalb nun die Gefahrenreduzierung für den Menschen in den absoluten Mittelpunkt rückt. Die Konfiguration der einzelnen Verfahrensschritte hängt, wie bei allen pharmazeutischen aber auch industriellen Wasseraufbereitungsanlagen, maßgeblich von der eingespeisten Trinkwasserqualität ab. Während deren chemische Parameter schon seit Langem beherrschbar sind, gilt es nun, die mikrobiologische Sicherheit in der kompletten Systemlinie unter allen Umständen zu gewährleisten; und zwar vom Trinkwassereingang bis zur letzten Entnahmestelle. Als maßgebliche Risikofaktoren benennt die EMA hier die mikrobiologische Belastung (bis hin zur Biofilmbildung), Temperaturanstieg und TOC-Wert. Die Biofilmbildung wird dabei als Hauptrisiko eingestuft, da ein kaltes Verfahren erfahrungsgemäß ein mikrobiologisches Wachstum bedingen kann.




