Herr Lerner: Welche aktuellen Themen und Trends sehen Sie derzeit im Pharmabereich?
Patrick Lerner: Es gibt einige branchenübergreifende Meta-Themen. Zum einen wird immer mehr das Internet of Things (IoT) genutzt, um bestimmte Prozesse zu automatisieren. Gerade auch digitale Zwillinge werden immer häufiger eingesetzt. Der Trend geht außerdem immer mehr in Richtung Nachhaltigkeit. Das Forschungsspektrum im Pharmabereich ist traditionell sehr breit. Aktuelle Trends sind unter anderem im Bereich der Bioinformatik
zu beobachten. So werden zum Beispiel Proteine simuliert, anstatt mit Kristallstrukturanalysen zu arbeiten. Auch die additive Fertigung, das sogenannte Tissue Engineering, wird immer häufiger eingesetzt. Ein anderes Thema, das in Zukunft eine große Rolle spielen wird, sind leitfähige biologische Materialien, die für bestimmte Sensoren oder Nano-Bots im menschlichen Körper eingesetzt werden. Da werden wir in den kommenden Jahren einiges sehen.
Wie beeinflusst die Wirtschaftsstruktur Deutschlands die Innovationsdynamik und Wettbewerbsfähigkeit der Pharmaindustrie im globalen Kontext?
Lerner: Das ist gar nicht so einfach zu beantworten, denn hier müssen ja nicht nur deutsche, sondern auch EU-weite Standards erfüllt werden. Insbesondere in der Pharmaindustrie, bei der Zulassung neuer Medikamente, der Entwicklung fortschrittlicher Therapiemethoden und der Berücksichtigung weiterer wichtiger Faktoren, spielt dies eine zentrale Rolle. Deutschland fördert Innovationen branchenübergreifend, wovon auch die Pharmabranche erheblich profitiert.
Um Innovationen zu fördern und Unternehmen zu unterstützen, wurde Ende März das Wachstumschancengesetz vom Bundesrat verabschiedet. Was sind die wichtigsten Aspekte dieses Gesetzes und was bedeuten diese konkret für Pharmaunternehmen?
Lerner: Das ist natürlich relativ umfangreich. Was für Pharma aber am interessantesten sein dürfte, sind die Veränderungen beim Forschungszulagengesetz, weil hier zum Beispiel die Förderhöhen geändert und neue Aspekte mit aufgenommen wurden. Von 2020 bis 2023 waren zunächst alle Personalkosten und Nebenkosten für Forschung und Entwicklung zu 100 % förderfähig. Von den gesamten förderfähigen Kosten der Aufträge wurden 60 % berücksichtigt, wovon ein Viertel als Förderbetrag gewährt wurde.
Ab 2024 werden nun auch bewegliche Wirtschaftsgüter berücksichtigt. Das ist gerade für Pharmaunternehmen, bei denen ein hohes Maß an Kosten auftritt, von Vorteil. Der Prozentsatz der förderfähigen Kosten von Aufträgen wurde von 60 %auf 70 % erhöht. Außerdem wurde die maximale Förderhöhe generell angehoben. Der Gesetzgeber hat die Obersumme auf 2,5 Mio. Euro im Jahr angehoben, für kleine und mittlere Unternehmen sogar auf 3,5 Mio. Euro, bei einer Erhöhung der Förderung von 25 %auf 35 %. Besonders für Unternehmen, die hohe Personalkosten in ihren Projekten haben, ist es sehr reizvoll. Was auch sehr praktisch ist: Die Förderung kann bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden.




