Die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) ist eine europäische Binnenmarktrichtlinie, die grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Maschinen, auswechselbare Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile, Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile, Gurte, abnehmbare Gelenkwellen und unvollständige Maschinen festlegt. Hersteller und Inverkehrbringer müssen vor dem Inverkehrbringen einer Maschine eine Risikobeurteilung nach ISO 12100 durchführen, die grundlegenden Sicherheitsanforderungen des Anhangs I der Richtlinie erfüllen, eine technische Dokumentation erstellen und die CE-Kennzeichnung anbringen. Für vollständige Maschinen ist eine EG-Konformitätserklärung auszustellen; für unvollständige Maschinen eine Einbauerklärung. Die Richtlinie wird durch harmonisierte europäische Normen (EN-Normen) konkretisiert, deren Anwendung die Konformitätsvermutung begründet. Sicherheitsbezogene Steuerungsfunktionen werden dabei durch ISO 13849 (Performance Level) oder IEC 62061 (SIL) bewertet. Die Maschinenrichtlinie wird durch die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 abgelöst, die ab Januar 2027 verbindlich gilt und unter anderem Anforderungen an Cybersicherheit und KI-gestützte Systeme integriert.
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Maschinenrichtlinie
Safety & SecurityQuelle: wirautomatisierer-Redaktion