Berechtigter zum Inverkehrbringen eines Fertigarzneimittels in den Geltungsbereich des AMG. Bei zulassungs- oder registrierungspflichtigen Arzneimitteln ist der pharmazeutische Unternehmer der Inhaber der Zulassung oder Registrierung.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie
