Mit der NIS2-Richtlinie soll ein hohes Cybersicherheitsniveau auf EU-Ebene geschaffen werden. Sie erweitert den Kreis der Unternehmen, die Sicherheitsvorgaben einhalten müssen. NIS2 betrifft vor allem kritische Infrastrukturen, darunter auch Pharma- und Chemieunternehmen. Nach der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht sind diese verpflichtet, angemessene IT-Sicherheitsmaßnahmen einzurichten.
Geleakte Kundendaten, Ransomware-Angriffe auf Chemie-Unternehmen oder komplette Systemausfälle in der Medikamentenproduktion: Solche Vorfälle sind nicht nur kostspielig und schädlich für den Ruf, sondern haben auch direkte Auswirkungen auf das gesellschaftliche Leben. Um Europa physisch und im Cyberraum zu schützen, wurden daher zahlreiche Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht und zu Teilen auch schon in Kraft gesetzt. Mit darunter die europäische NIS2-Richtlinie, von der auch Pharma- und Chemieunternehmen betroffen sind. Aber was genau steckt hinter dieser Richtlinie? Und warum sollten Unternehmen bereits jetzt aktiv werden?
Werkzeug gegen Cyberbedrohungen
Mit der NIS2-Richtlinie soll ein hohes Cybersicherheitsniveau auf EU-Ebene geschaffen sowie der Binnenmarkt gestärkt werden. Die EU Directive on Security of Network and Information Systems versteht sich als eine Weiterentwicklung der EU-NIS-Richtlinie. Dabei geht es nicht nur darum, volkswirtschaftlich bedeutsame Unternehmen und kritische Einrichtungen vor Cyberangriffen zu schützen, ihnen sollen auch Leitlinien an die Hand gegeben werden, wie sie auf Angriffe reagieren können.
Die Botschaft der EU ist klar: alle EU-Mitgliedsstaaten sollen sich an dieselben Sicherheitsstandards halten, ein gemeinsames hohes Sicherheitsniveau aufrechterhalten und bei den Unternehmen sowie Anlagen-Betreibern einfordern. Im Vergleich zur vorhergehenden EU-NIS-Richtlinie schließt NIS2 dabei deutlich mehr Unternehmen mit ein. Zudem werden Institutionen wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit erweiterten Befugnissen ausgestattet, um sicherzustellen, dass die IT- und OT-Sicherheit nicht nur auf dem Papier existiert.
Nach der Veröffentlichung der NIS2-Richtlinie am 27. Dezember 2022 folgte das Inkrafttreten am 16. Januar 2023 – seitdem läuft die Uhr für alle EU-Mitgliedsstaaten. Bis Oktober 2024 haben sie Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Deutschland erarbeitet aktuell das Umsetzungsgesetz.
Von NIS2 betroffene Unternehmen
Betroffene Wirtschaftszweige sind im bisherigen Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz oder NIS2UmsuCG) in drei Kategorien unterteilt: kritische Anlagen, besonders wichtige Einrichtungen und wichtige Einrichtungen.




