Aus diesem Grund ist es zu empfehlen, im Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer auch die exakten Verpackungsspezifikationen mit aufzunehmen und der Ware ein Verpackungszeugnis beizugeben.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie

Aus diesem Grund ist es zu empfehlen, im Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer auch die exakten Verpackungsspezifikationen mit aufzunehmen und der Ware ein Verpackungszeugnis beizugeben.
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