Technologische Prüfmethoden sind zwar auch auf physikalischen Grundprinzipien aufgebaut, sind aber in den Versuchsbedingungen eher willkürlich bzw. für bestimmte Werkstoffgruppen festgelegt, sodass die Vergleichbarkeit zu streng physikalischen Ergebnissen (z. B. Streckgrenze beim mechanischen Zugversuch) oft nicht möglich ist.
Beispiele für technologische Prüfungen sind:
- Härteprüfungen,
- Prüfungen auf Wärmeformbeständigkeit
- Prüfungen auf Quellverhalten,
- Penetrationsprüfungen,
- Viskositätsmessungen,
- Erweichungspunkt und -bereichbestimmungen nach Fikentscher,
- Prüfungen auf Wasserdampfdurchlässigkeit,
- Quellungsgradbestimmungen,
- Schwingungsdämpfungsbestimmungen,
- Kerbschlagzähigkeitsbestimmungen,
- Schlagzähigkeitsbestimmungen (Schlagzähigkeit) etc.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie
