Messgeräte müssen gemäß Qualitätssicherungsplan einer regelmäßigen Kalibrierung mit entsprechender Dokumentation unterzogen werden.
Bei der Erstellung von Messprotokollen müssen alle verwendeten Messgeräte im Detail (samt Kalibrierungsmessung) unter Angabe der verwendeten Prüfparameter angeführt werden, damit Messergebnisse sinnvoll interpretiert werden können.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie
