Als technische Lieferbedingungen speziell für Halbzeuge, wie Bleche, Rohre, Fittings etc. aus austenitischem Edelstahl können die Parteien die Geltung von z. B. DIN17440, 17441, 17455-58 vereinbaren. Dabei sollten die Parteien Rechtsunsicherheiten durch „technische Lücken” vermeiden und Eigenschaften des zu liefernden Produkts so genau wie möglich beschreiben.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie
