Die sogenannte chaotische Lagerung oder Lagerhaltung sieht keine räumliche Trennung von unfreien und freien Waren vor. Es werden keine speziellen Lagerbereiche (z. B. innerhalb eines Hochregallagers) vorgegeben. Freie Stellplätze werden entweder über das System vorgegeben (v. a. bei automatisierten Systemen) oder aber nach manueller Einlagerung dem System gemeldet. Statusetiketten sind nicht erforderlich (sogenannte „indirekte Kennzeichnung”). Die Verwaltung und Kontrolle des Status erfolgt über das computergestützte Lagerverwaltungssystem. Der Stellplatz eines bestimmten Materials oder Produkts kann danach ausschließlich über dieses System abgefragt werden.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie
