Die zulässige Keimzahl in Arzneimitteln wird definiert in Abhängigkeit von der Arzneiform und ihrem Anwendungsort und -zweck.
Fortsetzung Tab. K 2.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie

Die zulässige Keimzahl in Arzneimitteln wird definiert in Abhängigkeit von der Arzneiform und ihrem Anwendungsort und -zweck.
Fortsetzung Tab. K 2.
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