Für austenitische Edelstahllegierungen ist ausnahmslos nur das Lösungsglühen (Lösungsglühbehandlungen) bei 1.050–1.100 °C über 5 bis 15 Minuten mit anschließendem Abschrecken zugelassen.
Alle anderen Glühverfahren bei tieferen Temperaturen (600–900 °C) verursachen ungünstige Diffusionsprozesse (Diffusion) und unerwünschte Gefügeumwandlungen (Gefüge) (typisch z. B. Sigma-Phase, Laves-Phase), wie etwa Deltaferritbildungen (Deltaferrit) oder Chromcarbidbildungen.
Glühoperationen zum Weichglühen, Blankglühen, Spannungsfreiglühen etc. erfolgen für austenitische Edelstähle stets bei der Lösungsglühtemperatur (1.050–1.100 °C) und sind somit stets Lösungsglühprozesse – allerdings mit unterschiedlichen Temperaturhaltezeiten. Die Abkühlung erfolgt dabei immer als Abschreckvorgang.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie
