Geordnetes Verfahren zur Sicherstellung, dass eine Arbeitsanweisung für ihre spätere Anwendung geeignet ist. Es besteht aus den Phasen „Prüfen” und „Freigeben”. Die Arbeitsanweisung muss
- richtig sein, d. h. der Inhalt muss mit den objektiven Tatsachen übereinstimmen,
- aktuell sein, d. h. der Inhalt muss mit den derzeit existierenden Tatsachen übereinstimmen,
- zweckmäßig sein, d. h. der Inhalt muss in geeigneter Weise die objektiven Tatsachen wiedergeben.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie
