Die Bedeutung hochaktiver Wirkstoffe (High Potency Active Pharmaceutical Ingredients, HPAPI) für die pharmazeutische Industrie wächst. Das zeigen einerseits wirtschaftliche Prognosen: Marktforscher rechnen mit fast zweistelligen Wachstumsraten für HPAPIs pro Jahr bis 2022. Andererseits nehmen sich Regulierungsbehörden und die Industrie verstärkt des Themas an.
So hat die European Medicines Agency erst im Jahr 2014 ihre Leitlinie für die Ermittlung von risikobasierten Grenzwerten aktualisiert – und damit die Diskussion über Schutzkonzepte weiter vorangetrieben. Seitens der Industrie griff die International Society for Pharmaceutical Engineering (Ispe) die Impulse auf. Die ISPE-Richtlinie zur Durchführung von Expositionsmessungen ist weiterhin die allgemein akzeptierte Basis. Das Containment-Handbuch der ISPE-Arbeitsgruppe Containment D/A/CH wurde mittlerweile über 500mal verkauft, eine englische Version ist mittlerweile verfügbar.
Toxikologische Grenzwerte
Basis für die Dimensionierung einer Anlage ist die toxikologische Bewertung der Wirkstoffe: Arzneimittelhersteller definieren die Anforderungen an Containment-Systeme auf deren Basis. Aus dieser Bewertung leiten die Pharmazeuten maximal zulässige Grenzwerte ab. Gängige Modelle sind etwa Grenzwerte für den Arbeitsplatz (Occupational Exposure Limit, OEL) oder die erlaubte tägliche Dosis (Permitted Daily Exposure, PDE; Acceptable Daily Exposure, ADE).
Diese Werte sind die Referenz für die abschließende Risikobeurteilung bei der Inbetriebnahme des Gesamtsystems auf Basis der Standardmessmethode für die Konzentration von luftübertragenen Partikeln aus Apparaten (Standardized Measurement of Equipment Particulate Airborne Concentration, Ispe). Das Vorgehen ist prinzipiell richtig, denn das Wissen um die Gefahrenbewertung und den Umgang mit den Wirkstoffen liegt bei den Arzneimittelherstellern.
Problematisch ist dabei nur, dass eine Aussage über das resultierende Bedienerrisiko erst nach Fertigstellung und Installation einer Anlage möglich ist. Zu einem Zeitpunkt also, an dem keine grundlegenden Anpassungen am Containment-Konzept mehr möglich sind. Das führte in der Vergangenheit zu einer starken Überdimensionierung von Anlagen, um das Projektergebnis nicht zu gefährden.
Ein Beispiel aus der Praxis: Anlagen werden häufig so ausgelegt, als bestünde das zu verarbeitende Produkt gänzlich aus dem kritischen Wirkstoff. Das ist ein theoretischer Wert. In der Praxis liegt der Anteil in der Regel deutlich darunter. Bei einem Wirkstoffanteil von zwei Prozent im zu verarbeitenden Pulver ist die Maschine um den Faktor 20 überdimensioniert.




