In Deutschland gelten derzeit 20 Anhänge (der Anhang 20 zum EG-GMP-Leitfaden wurde als Anlage 3 zur Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit zu § 2 Nr. 3 AMWHV am 18. 7. 2008 (BAnz. 2798) bekannt gegeben). Der europäische GMP-Leitfaden hat mittlerweile drei Teile: Der erste betrifft grundsätzliche Anforderungen an Arzneimittel, der zweite Wirkstoffe und der dritte GMP-Dokumente. Hinzukommen dort nur 19 Anhänge.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie
