Vorgesehen ist – gemäß der scheinbar harmlosen Überschrift „Sicherheitsmerkmale“ – unter anderem eine eindeutige Kennzeichnung, die in standardisiertem Format auf jeder Packung angebracht werden muss, um an jeder Stelle auf dem Weg vom Produzenten zum Patienten überprüft werden zu können. Vor allem diese obligatorische Serialisierung auf Artikelebene beschäftigt die Compliance-Verantwortlichen von Lieferanten und Anbietern sowie die gesamte Pharma-Branche.




