Die Räumlichkeiten, in denen die Dokumentation aufbewahrt wird, müssen vor Zutritt Unbefugter, vor Feuer und Wasserschäden geschützt sein. Wenn die Dokumente auf optischen Datenträgern oder auf Magnetbändern archiviert werden, muss die Verfügbarkeit bis zum vorgeschriebenen Zeitpunkt gegeben sein; d. h., dass entsprechende Lesegeräte ebenfalls archiviert werden und Datenträger nach einer bestimmten Laufzeit umkopiert werden müssen, um Alterungserscheinungen vorzubeugen.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie
