- AMIS – Öffentlicher Teil: enthält die öffentlich zugänglichen Informationen zu Fertigarzneimitteln und Arzneistoffen,
- AMIS für die Bundesländer: steht dem Bundesministerium für Gesundheit und den Behörden der Bundesländer zur Verfügung.
- AMIS für den Medizinischen Dienst: wird den medizinischen Diensten der Gesetzlichen Krankenkassen angeboten.
- Stoffbezeichnungen: enthält Bezeichnungen, die bei Zulassungsanträgen vorgeschrieben sind.
© 2013 – ECV – Lexikon der Pharmatechnologie
