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    Überwachungsbehörde
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    Lexikon Pharmatechnologie

    Überwachungsbehörde

    Siehe auch: Inspektion. Behörde, die für die Durchführung des AMG zuständig ist, soweit nicht Durchführungsaufgaben der Bundesoberbehörde berührt sind. Zu
    Veröffentlicht
    01. Januar 2013
    Lesezeit
    1 Minute
    Rubrik
    Lexikon Pharmatechnologie

    Behörde, die für die Durchführung des AMG zuständig ist, soweit nicht Durchführungsaufgaben der Bundesoberbehörde berührt sind. Zu den Aufgaben der Überwachungsbehörde gehört auch die Durchführung von Betriebsbesichtigungen bei festgestellten Beanstandungen im Rahmen der Erteilung der Herstellungserlaubnis bzw. zur Feststellung der allgemeinen GMP -Konformität.

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